Spielabsagen
Der Spielbetrieb bleibt aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage bis auf weiteres ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebs soll mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.
Der DFB Vorstand hat heue weitreichende Änderungen auf Grund der Corona-Krise im allgemeinverbindlichen Teil der DFB-Spiel- und Jugendordnung bis zur Saison 2020/21 beschlossen (https://www.dfb.de/news/detail/corona-krise-auswirkungen-auf-den-fussball-im-ueberblick-213982/). Diese Änderungen enthalten viele Ermächtigungen zum Spieljahr, Spielberechtigungen, Vertragsamateure, Folgen einer Insolvenz etc. Darüber hinaus kann zum Schutz der Vereine die Regelung, wonach ein Spieler nach einer sechsmonatigen Wartezeit sofort für einen neuen Verein das Spielrecht erhalten kann, dahingehend geändert werden, dass der Zeitraum der Spielaussetzung durch die Corona-Pandemie nicht mitgerechnet wird.
Die zuständigen Gremien des Südwestdeutschen Fußballverbandes werden sich daher zeitnah mit den möglichen Änderungen befassen und vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen mögliche Lösungen beraten und erarbeiten.